Das Arbeitsrecht dient dem Arbeitnehmerschutz und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und deren Beschäftigten. Es umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbsarbeit.
Zum Führen des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht muss ein Rechtsanwalt nachweisen, dass er im Arbeitsrecht über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich über das hinausgehen, was üblicherweise durch Studium und die praktischen Erfahrungen im Beruf des Rechtsanwalts vermittelt wird.
Das Arbeitsrecht beinhaltet sämtliche Fragen zum Zustandekommen, zum Inhalt und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen:
Lohn-/ Gehaltsfragen | Kündigung | Betriebliche Altersvorsorge | Urlaubs-/ Überstundenregelungen
Darüber hinaus regelt das Arbeitsrecht in Form des Betriebsverfassungsrechts die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber*innen und Betriebsräten / Mitarbeitervertretungen: Mitbestimmungsrechte und
Zustimmungserfordernisse | Informations- und Auskunftsrechte
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitsgeber*innen sowie Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen.
Häufige Fragen aus der Beratungspraxis:
· Welchen Inhalt sollte ein Arbeitsvertrag haben?
· Wie kann ich einen bestehenden Arbeitsvertrag ändern?
· Bekomme ich meine Überstunden ausbezahlt?
· Wie viel Urlaub steht mir zu?
· Was darf mein Chef anordnen?
· Wie verhalte ich mich im Fall einer Kündigung?
· Wann steht mir eine Abfindung zu? …