Formulare / Downloads

Prozesskostenhilfe beantragen

Ein Zivilprozess kostet Geld. Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und – wenn notwendig – für einen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, wird ihr die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten durch die Prozesskostenhilfe ermöglicht. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zum Recht haben – unabhängig von Vermögen und Einkommen.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht dann,

· wenn eine Partei die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann,

· die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und

· die Partei nicht von dem Prozess absehen würde, wenn sie die Kosten selber tragen müsste
(fehlende Mutwilligkeit).

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für eine Erstberatung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Kostendeckung zur Verfügung steht.